Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 wurden die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Unternehmen erweitert. Unter anderem wurde die Pflicht zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen (EMS)- oder Umweltmanagementsystemen (UMS) für Unternehmen eingeführt. Unabhängig vom KMU-Status, betrifft es Unternehmen in Deutschland, die einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr in den letzten drei Kalenderjahren vorweisen.
Sie überschreiten die Grenze von 7,5 GWh pro Jahr? Dann besteht dringender Handlungsbedarf.
Laut Energieeffizienzgesetz § 8 EnEfG müssen alle Unternehmen – unabhängig davon, ob KMU oder Nicht-KMU – ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EMS) einführen, sobald sie erstmals einen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh jährlich überschreiten. Die Frist zur Umsetzung läuft bereits: Spätestens bis zum 18. Juli 2025 müssen verpflichtete Unternehmen ein entsprechendes System eingerichtet haben. Unternehmen mit hohem Energieverbrauch müssen gemäß § 9 EnEfG zudem Umsetzungspläne für Energieeffizienzmaßnahmen entwickeln, die bestimmte Normen und Standards erfüllen, um ihre Energieeffizienz zu verbessern.
Was sind die Ziele des EnEfG?
Das EnEfG hat mehrere Ziele, die durch die Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden sollen. Dazu gehören die Reduzierung des Endenergieverbrauchs, die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen und öffentlichen Stellen sowie die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Umweltbilanz.
Was bringt die Einführung eines Energiemanagementsystems?
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bietet die Einführung eines Energiemanagementsystems folgende Vorteile:
Welche Folgen drohen bei Verstoß?
Ein Verstoß gegen die Verpflichtungen des EnEfG kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Merkbatt zu gesetzlichen Bestimmungen der BAFA
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